01 E-Rechnung

E-Rechnung für Bestatter, ohne Zusatzsoftware und ohne Aufpreis.

Jede finalisierte Rechnung aus der Bestattungs.App ist eine E-Rechnung nach ZUGFeRD/Factur-X (EN 16931). Sie sieht aus wie Ihre bisherige Rechnung mit Briefpapier und Logo und enthält zusätzlich die strukturierten Daten für die Buchhaltung des Empfängers.

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 beziehungsweise 2028 müssen sie sie auch ausstellen. Für Bestattungshäuser betrifft das Rechnungen an Heime, Betreuungsvereine, Kostenträger, Behörden und Geschäftskunden. In der Bestattungs.App hinterlegen Sie einmal Ihre USt-IdNr.; alles Weitere passiert beim Finalisieren der Rechnung.

0Empfangspflicht seit
0Ausstellungspflicht für alle ab
0 €Aufpreis in der Bestattungs.App
EN 16931Norm, PDF/A-3 mit Factur-X

02 Was gilt?

Was die E-Rechnungspflicht für Bestattungshäuser bedeutet

/01

Seit 2025: Empfang

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Die Rechnung eines Sargherstellers oder Floristen darf nicht mehr zurückgewiesen werden, nur weil sie als Hybrid-PDF kommt.

/02

Ab 2027 und 2028: Ausstellung

Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen an Unternehmen noch auf Papier oder als einfaches PDF gehen. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle.

/03

Wen es beim Bestatter trifft

Rechnungen an Pflegeheime, Betreuungsvereine, Nachlasspfleger, Sozial- und Ordnungsämter, Versicherungen, Krankenhäuser und andere Bestatter. Kurz: alle Empfänger, die keine Privatpersonen sind.

/04

Wen es nicht trifft

Rechnungen an Angehörige und andere Privatpersonen sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Empfangen können muss allerdings auch ein Haus, das nur Privatkunden hat.

/05

Was eine E-Rechnung ist

Ein strukturiertes elektronisches Format nach EN 16931, das eine Buchhaltung maschinell einlesen kann. Ein eingescanntes oder aus Word erzeugtes PDF zählt nicht dazu.

/06

Keine Rechtsberatung

Fristen und Ausnahmen stammen aus dem Wachstumschancengesetz und den zugehörigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Was für Ihr Haus im Einzelfall gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

03 Formate

ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung

/01

EN 16931, die Norm

Die europäische Norm legt fest, welche Angaben eine E-Rechnung enthalten muss und wie sie strukturiert sind. ZUGFeRD und XRechnung sind zwei Umsetzungen dieser Norm.

/02

ZUGFeRD / Factur-X, das Hybrid-PDF

Ein normales PDF, in dem zusätzlich eine XML-Datei mit den Rechnungsdaten steckt. Menschen lesen das PDF, Buchhaltungsprogramme lesen das XML. Factur-X ist die französische Bezeichnung desselben Standards.

/03

XRechnung, reines XML

Nur Daten, kein Sichtbild. XRechnung ist der Standard der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Bundesbehörden und viele Landesbehörden verlangen sie mit Leitweg-ID über ihre Rechnungsportale.

/04

PDF/A-3, archivsicher

ZUGFeRD-Rechnungen sind PDF/A-3-Dateien, ein Archivformat, das die eingebettete XML mitführt und langfristig lesbar bleibt. Die Bestattungs.App erzeugt genau dieses Format.

/05

Ein PDF allein reicht nicht

Ein PDF ohne strukturierte Daten gilt ab der Ausstellungspflicht nicht mehr als Rechnung an ein Unternehmen, auch dann nicht, wenn es per E-Mail verschickt wird.

/06

Was der Empfänger sieht

Dasselbe Blatt wie bisher. Ob die Buchhaltung des Empfängers die eingebetteten Daten nutzt, entscheidet sie selbst.

04 In der Bestattungs.App

So macht die Bestattungs.App aus jeder Rechnung eine E-Rechnung

/01

Automatisch beim Finalisieren

Sobald eine Rechnung ihre Nummer bekommt, wird sie als ZUGFeRD/Factur-X ausgegeben. Es gibt dafür keinen eigenen Arbeitsschritt.

/02

Aussehen unverändert

Briefpapier, Logo, Faltmarken und QR-Code bleiben, wie sie sind. Wir haben das PDF vor und nach der Umwandlung Bild für Bild verglichen.

/03

Profil EN 16931 (COMFORT)

Das Profil, das Buchhaltungssoftware und Steuerberater erwarten. Positionen, Steuersätze, Nachlässe und Vorauszahlungen werden normkonform abgebildet.

/04

Auslagen korrekt ausgewiesen

Durchlaufende Posten wie Friedhofsgebühren oder Anzeigen erscheinen als steuerfreie Positionen mit dem passenden Befreiungsgrund, so wie sie auch auf dem Blatt stehen.

/05

Mit Validatoren geprüft

XML und PDF haben wir mit dem ZUGFeRD-Validator Mustang und dem PDF/A-Prüfer veraPDF geprüft, jeweils ohne Fehler.

/06

Auf allen Versandwegen

Mail-Anhang aus dem Fall, Download, Druck und Sammelexport an den Steuerberater liefern dieselbe E-Rechnung. Angebote und Stornos bleiben normale PDFs.

/07

Eine Voraussetzung

Die Norm verlangt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers. Sie hinterlegen sie einmal je Filiale in den Einstellungen.

/08

Ohne Aufpreis

Die E-Rechnung gehört zum Plan, für alle Kunden und ohne Freischaltung.

05 Ablauf

Vom Auftrag zur E-Rechnung

/01

Artikel im Auftrag erfassen

Leistungen, Auslagen und Fremdkosten stehen im Sterbefall, mit Steuersätzen und Leistungsarten aus Ihrem Artikelstamm.

/02

Rechnung erzeugen

Sie übernehmen die Positionen per Klick in die Rechnung und wählen den Empfänger aus dem Fall. Die Rechnungstexte sind vorbelegt.

/03

Finalisieren

Die Rechnung bekommt ihre Nummer aus dem Nummernkreis. Ab jetzt ist sie eine E-Rechnung.

/04

Versenden und ablegen

Als Mail-Anhang aus dem Fall, als Download oder im Sammelexport. Der Beleg bleibt am Fall, der Versand steht in der Korrespondenz.

06 Checkliste

Ist Ihre Bestattersoftware bereit für die E-Rechnung?

Sieben Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen können. Unsere Antworten stehen auf dieser Seite.

  • Erzeugt sie E-Rechnungen nach EN 16931 oder nur ein PDF per E-Mail?
  • Passiert das automatisch für jede Rechnung oder nur nach Export in ein anderes Programm?
  • Bleibt Ihr Briefpapier erhalten, oder sieht die E-Rechnung anders aus?
  • Werden Auslagen und durchlaufende Posten normkonform abgebildet?
  • Ist das Ergebnis mit einem Validator geprüft?
  • Kostet die E-Rechnung extra, als Modul, pro Rechnung oder pro Nutzer?
  • Können Sie E-Rechnungen an Behörden mit Leitweg-ID liefern, wenn ein Ordnungsamt es verlangt?

07 Häufige Fragen

Gut zu wissen

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Bestattungsunternehmen?

Ja, für Rechnungen an andere Unternehmen und Einrichtungen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht, sie auszustellen, greift ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen. Verbindliche Auskunft gibt Ihr Steuerberater.

ZUGFeRD oder XRechnung – was brauche ich als Bestatter?

Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931. ZUGFeRD/Factur-X ist ein Hybrid-PDF: Die Rechnung sieht aus wie immer und enthält zusätzlich die strukturierten Daten. Das passt für Heime, Betreuungsvereine, Kostenträger und Geschäftskunden. XRechnung ist reines XML und wird vor allem von Bundes- und Landesbehörden mit Leitweg-ID verlangt. Die Bestattungs.App gibt jede Rechnung als ZUGFeRD/Factur-X aus; XRechnung für Behörden richten wir bei Bedarf ein.

Muss ich für die E-Rechnung etwas umstellen?

Nein. Jede finalisierte Rechnung wird automatisch als E-Rechnung ausgegeben, ohne Zusatzsoftware und ohne Aufpreis. Das Aussehen der Rechnung ändert sich nicht. Einmalig hinterlegen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihrer Filiale, weil die Norm sie verlangt.

Was ist mit Rechnungen an Angehörige?

Rechnungen an Privatpersonen fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Sie bekommen trotzdem dasselbe PDF. Die eingebetteten Daten stören nicht, und wenn eine Erbengemeinschaft die Rechnung an eine Firma oder Behörde weiterreicht, ist sie bereits konform.

Können wir E-Rechnungen auch empfangen?

Für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach, das ist die gesetzliche Mindestanforderung. Eingehende Rechnungen von Lieferanten verarbeitet Ihre Buchhaltung oder Ihr Steuerberater; die Bestattungs.App erstellt die ausgehenden E-Rechnungen aus dem Sterbefall heraus.

08 Kontakt

Sehen Sie Ihre eigene Rechnung
als E-Rechnung.

In einer kostenlosen Demo erzeugen wir aus einem Fall, wie er bei Ihnen vorkommt, eine fertige E-Rechnung mit Ihrem Briefpapier.

Kontakt

Bestattungs.App
Am Wellsee 20
24146 Kiel

info@bestattungs.app
+49 431 58 09 63 09